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Modernisierung, Preise und Mietpreisbremse

April 2024

Themen der Woche

Modernisierung:

Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments hat nun auch der Ministerrat der EU die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie akzeptiert. Laut euractiv.de muss die Richtlinie ab 2026 in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die EPBD-Richtlinie (Energy Performance of Building Directive), welche die neuen Mindeststandards für Gebäude festlegt, wurde nach intensiven Diskussionen modifiziert. Eine verpflichtende Einzelsanierung für Wohngebäude ist nicht vorgesehen. Dennoch müssen Eigentümer von besonders energieineffizienten Gebäuden mit notwendigen Aufwertungen rechnen, die durch Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern, die Dämmung von Fassaden oder Dächern umgesetzt werden können. Es empfiehlt sich, sich über öffentliche Förderprogramme zu informieren.

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) prognostiziert für das erste Halbjahr 2024 eine weiterhin abnehmende Sanierungsrate, die 2023 bei 0,7 % lag und für die ersten sechs Monate auf 0,69 % geschätzt wird. Um die Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen, wären jedoch 2 % Sanierungsrate erforderlich, berichtet das Fachportal Gebäude Energieberater. Käufer von Immobilien mit schlechtem Energiestandard sollten die Kosten für mögliche Teilsanierungen kalkulieren und diese Informationen in Verkaufsverhandlungen einbringen. Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Sanierungsrechner auf Ihrer Website.

Preise:

In den Großstädten ziehen die Immobilienpreise laut Spiegel Online erneut an. Unser Immobilienpreisindex verzeichnet ebenfalls eine leichte Preissteigerung, obwohl die Preise immer noch unter dem Niveau vor der Zinswende liegen. Das Portal Immoscout24 berichtet, dass derzeit Wohnungen und Häuser in den Metropolen so stark nachgefragt sind wie seit zwei Jahren nicht mehr. Wenn Sie mit Kundinnen und Kunden sprechen, die überlegen, auf niedrigere Leitzinsen zu warten, informieren Sie sie darüber, dass mögliche Zinssenkungen bereits in den aktuellen Bauzinsen berücksichtigt sind.

Mietpreisbremse:

Die Berliner Ampelregierung plant, das umstrittene Instrument der Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern, wie BR24 berichtet. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 begrenzt die Mietpreisbremse die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Regelung trifft jedoch nicht auf Wohnungen zu, die nach Oktober 2014 gebaut wurden oder die umfassend modernisiert sind. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass die Mietpreisbremse den Mietanstieg lediglich leicht verlangsamt hat, so der SWR. Der effektivste Weg, der Preissteigerung am Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, bleibt das verstärkte Bauen. Für Kapitalanleger ist es besonders relevant zu wissen, dass Neubauprojekte von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.

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