Transparenzverordnung

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratugstätigkeit (Art. 3, 4, 5 TVO)

Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
Nachhaltige Versicherungs- und Investmentprodukte werden von mir angeboten und vermittelt.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten, sowie
Investmentgesellschaften und Investmentprodukten berücksichtige ich nur die von den Versicherungs- und
Investmentgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Diese liegen zum Teil noch nicht von jedem
Versicherer und jeder Investmentgesellschaft vollständig vor. Für deren Richtigkeit bin ich daher nicht verantwortlich.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen
Versicherers und der jeweiligen Investmentgesellschaft informieren diese mit deren vorvertraglichen Informationen.
Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen
der Versicherungs- und Investmentgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.


Aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherungs- und Investmentgesellschaften werden diese
Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Bei einer Beratung berücksichtige ich, sofern möglich, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungs- und
Investmentgesellschaften zu ihren Produkten zur Verfügung gestellten Informationen.
Ich beobachte die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln,
insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren standardmäßig bei der Beratung berücksichtigen.
Meine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je
nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen
Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative
Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen
genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
Umwelt (Environment): In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko
darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in
einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport
von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales (Social): Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von
arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung (Governance): Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die
Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

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